KfZ-Anpallschäden an den Gebäuden

Im Bereich des Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Schadens kommt es u. U. auch zu Beschädigungen an Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, Umfriedungen, Leitplanken, Mauern, Schranken, Absperreinrichtungen, Straßenbeleuchtungen, Toren oder Bepflanzungen. Dies erfordert im Bereich des Haftpflichtschadens eine besondere Herangehensweise.

 

Die Schäden am Gebäude beurteilen wir mit Sachverstand durch

 

- Besichtigung vor Ort

- Prüfung von Kostenangeboten & Reparaturrechnungen auf Masse 

  sowie Materialqualität und

- Ermittlung des Neu- bzw. Zeitwert der beschädigten Bauteilen.

 

 Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!