Verkehrswertgutachten


Neutrale und sachverständige, ausführliche Verkehrswertgutachten können zu verschiedenen  Anlässen erforderlich sein. Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn Sie ein Wertgutachten benötigen für:

 

Erbschaft    |    Schenkung    |    Beleihung    |    Scheidung   |   Entschädigung. 



 

Die Grundlage bilden der § 194 BauGB und die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien. Das für die ausführliche Verkehrswertermittlung, (auch als "Immobilien Wertgutachten" oder "ausführliches Gutachten" bezeichnet).

 

Das von uns angebotene Verkehrswertgutachten beinhaltet bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen:

 

  • Einsicht der Unterlagen zur Immobilien
  • Begehung der Immobilie
  • Fotodokumentation
  • Sichtprüfung der Bausubstanz
  • Stichpunktartige Beschreibung wesentlicher Merkmale, Grundstücksdaten und rechtlicher Gegebenheiten der Immobilie
  • Sichtprüfung von Flächenangaben und Ermittlung von Bodenwerten
  • Begründung des Ermittlungsverfahrens (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren, Vergleichswertverfahren) und Ableitung des Verkehrswertes
  • Begründungen zu den für die Wertermittlung wesentlichen Einflussfaktoren
  • Berücksichtigung von Belastungen in Abteilung II des Grundbuches
  • Berücksichtigung von außergrundbuchlichen Belastungen
  • Überschlägige Bewertung eventueller Baumängel, Bauschäden und Instandhaltungsstaus
  • Wertermittlung in Form einer ausführlichen Immobilienbewertung (Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2010)
  • Gutachten ca. 60 bis 70 Seiten
  • Ein abschließendes Beratungsgespräch.
Der Preis richtet sich nach der Honorartabelle.
Zusätzlich berechnen wir die Fahrkosten mit 0,65 EUR/km sowie die Fahrtzeit zzgl. geltender MwSt.